Lichtreicher Rosenkranz-Herkunft

2. Entstehung:

Derzeit gibt es in Fünfergruppen aufgeteilt zwanzig offizielle Formulierungen für Geheimnisse, die beim Rosenkranzgebet betrachtet werden. Den traditionellen fünfzehn hat Papst Johannes Paul II. im Oktober 2002 anlässlich des 24. Jahrestages seiner Wahl zum Papst mit dem Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariæ. eine vierte Fünfergruppe von Rosenkranzgeheimnissen, die lichtreichen Geheimnisse, hinzugefügt.


Fahren sie mit der Maus über den Rosenkranz



4. Gesätze:

Lichtreiche Geheimnisse (lucis mysteria)

1) Jesus, der von Johannes getauft worden ist. (Lk 3,21 22 EU)
2) Jesus, der sich bei der Hochzeit in Kana offenbart hat. (Joh 2,1 12 EU)
3) Jesus, der uns das Reich Gottes verkündet hat. (Mk 1,14 EU)
4) Jesus, der auf dem Berg verklärt worden ist. (Lk 9,28 36 EU)
5) Jesus, der uns die Eucharistie geschenkt hat. (Mk 14,17 25 EU)


5. Kirchliche Approbation (Imprimatur):

Imprimatur Coloniae, die m. 26. Septembris 2003
Jr.Nr. 106250 I 90 - + Rainer Woelki, vic. eplis


6. Literatur:

 

7. Hinweis:

Zu den Vollablässen, die t ä g I i c h gewonnen werden können, gehört auch das beten des Rosenkranzes.
Die Anbetung des Allerheiligsten Altarsakramentes während wenigstens einer halben Stunde.
Die Kreuzwegandacht
Die andächtige, betrachtende Lesung der heiligen Schrift, wenigstens eine halbe Stunde lang.
Das beten des Rosenkranzes in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der religiösen Gemeinschaft oder in einer Gebetsvereinigung. mehr

Ein vollkommener Ablass, wird demjenigen Christgläubigen gewährt.
Der den Rosenkranz in einer Kirche, in einer öffentlichen Kapelle, in der Familie, in der Ordensgemeinschaft, in einer frommen Vereinigung oder überhaupt mit mehreren, die zu einem ehrenhaften Zweck zusammenkommen, betet.
Der sich während der Fernseh- oder Rundfunkübertragung des Rosenkranzgebetes, das der Heilige Vater betet, mit ihm in frommer Gesinnung vereint.
Ansonsten wird ein Teilablass gewährt.

Ein Rosenkranz umfasst 15 Gesätze (auch Dekaden genannt z.B. Psalter). Es genügt, ein Drittel (1, 2 oder 3) des Rosenkranzes zu verrichten, jedoch müssen die fünf Dekaden (Geheimnisse) ohne Unterbrechung gebetet werden.
Ein vollkommener Ablass kann nur 1x am Tag gewonnen werden (Ausnahme in der Sterbestunde).

Weiter müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Er muss getauft sein
2. Darf nicht Exkommuniziert sein

und muss sich beim Ablass der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade (1-4) befinden

1. Sakramentale Beichte (für mehrere Ablässe)
2. Heilige Kommunion (für einen vollkommenen Ablass)
3. Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters (für einen vollkommenen Ablass)
(Das Gebet kann ein Vater unser und ein Gegrüßet seist du, Maria oder ein anderes Gebet sein.)
4. Das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeiner, auch lässlicher Sünde.

(Die Beichte kann mehrere Tage vor oder nach dem Ablassgebet verrichtet werden. Die Heilige Kommunion und das Gebet für den Heiligen Vater sollen vor dem Ablassgebet verrichtet werden)


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