Ablässe durch den "Lebendigen Rosenkranz"

Der Lebendige Rosenkranz

ist eine Gebetsgemeinschaft, in der fünfzehn gläubige Christen sich verbinden, die täglich ein Gesätzchen des Rosenkranzes beten. So wird täglich der ganze, aus fünfzehn Gesätzchen bestehende Rosenkranz - auch Psalter genannt - von den fünfzehn Mitgliedern zusammen gebetet.

Jedes Mitglied betet betrachtend einen Monat lang das Gesätzchen, das ihm durch das Los bestimmt wird. Beim ersten Gesätzchen wird der Gewohnheit gemäß auch das Eingangsgebet gebetet (Glaubensbekenntnis, Vater unser, drei Gegrüßet seist du Maria). Für die Auslosung der Gesätzchen sind die Förderer zuständig.

Wer das Gesätzchen nicht betet, begeht keine Sünde. Wer wenigstens einen Monat lang alle Tage ein Gesätzchen gebetet hat, kann (unter den gewöhnlichen Bedingungen) einen vollkommenen Ablass an folgenden Tagen gewinnen:


1) am Tag des Eintritts
2) am Fest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria (8. Dezember)
3) am Fest der Geburt des Herrn (25. Dezember)
4) am Fest der Darstellung des Herrn (2. Februar)
5) am Fest der Verkündigung des Herrn (25. März)
6) am Fest der Auferstehung des Herrn (Ostersonntag)
7) am Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel (15. August)
8) am Fest Unserer Lieben Frau vom Rosenkranz (7. Oktober)

Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Lebendigen Rosenkranzes im Leben und Sterben die Vergünstigung der Teilnahme an allen heiligen Messen, Gebeten und Verdiensten des Dominikanerordens.


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