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Rosenkranz von den hl. fünf Wunden Jesu
2. Entstehung:
3. Abbildung:
Fünf Wunden Jesu
4. Gesätze:
5. Kirchliche Approbation (Imprimatur):
6. Literatur:
7. Hinweis:
Ablässe:
- Ablass von einem Jahre täglich einmal.
- Vollkommener Ablass (Nach Beichte, Kommunion, Ablassgebet und wer ihn wenigstens 10 mal jeden Monat betet), an einem der Freitag im März und an den festen Kreuzerfindung (3. Mai) und Kreuzerhöhung (14. September) oder an einem Tage in deren Oktaben (alle 3 mal im Jahr).
- Vollkommener Ablass kann auch ferner noch (und ein Jahr Ablass) am Tage der österlichen Beichte und Kommunion gewonnen werden, wenn man den Totenkranz täglich vom Passionssonntag an bis einschliesslich Karfreitag betet.
- An den anderen Tagen vom Passionssonntag bis Karfreitag kann noch ein Ablass von 7 Jahren und 7 Ouadragenen (mal 40 Tagen), gewonnen werden (Papst Leo XII)
- Wer wenigstens 10 mal im Monats den Totenkranz verrichtet, kann einen vollkommenen Ablass erlangen am
- Weihnachtsfeste (25. Dezember)
- Fest der Beschneidung (1. Januar)
- und Erscheinung des Herrn (6. Januar)
- am Namen Jesu-Fest,
- Osterfest
- Christi Himmelfahrt
- Fronleichnamsfest
- und Fest der Verklärung des Herrn (6. August)
- oder an einem beliebigen Tage in den Oktaben dieser Feste; dabei aber noch vorgeschrieben: Beichte, Kommunion, Kirchenbesuch, Ablassgebet.
- (Papst Pius IX)
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